Bundesgesetz vom 25. September 2020 über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie
Begründung
Parole
Die JFAR sagen Ja zum Covid-19-Gesetz. Es bietet die gesetzliche Grundlage und Sicherheit, die Massnahmen zur finanziellen Unterstützung von Privatpersonen und Unternehmen, so lange wie nötig, weiterführen zu können. Das Gesetz entstand im ordentlichen demokratischen Prozess unter Einbezug der Kantone, der Sozialpartner und des Parlaments. Des Weiteren entscheidet das Parlament weiterhin über alle Kreditanträge des Bundesrates.