Am 30. November 2025 wird über eine kantonale und zwei nationale Vorlagen abgestimmt. Anlässlich einer Parolenfassung am Freitag, dem 24. Oktober 2025 empfehlen die Jungfreisinnigen Appenzell Ausserrhoden,

– die Vorlage A für eine Totalrevision der Kantonsverfassung AR ohne kantonales Ausländerstimmrecht anzunehmen

– die Vorlage B für eine Totalrevision der Kantonsverfassung AR mit kantonalem Ausländerstimmrecht abzulehnen

– die Service-citoyen-Initiative abzulehnen

– die Zukunftsinitiative abzulehnen

Sie haben sich aus folgenden Gründen gegen das kantonale Ausländerstimmrecht entschieden:

1. In Appenzell Ausserrhoden haben die seit zehn Jahren in der Schweiz wohnhaften Ausländer: innen, die Möglichkeit sich einbürgern zu lassen. Die Ausländer: innen sollen somit auch zeigen, dass sie Teil der Schweizerischen Gesellschaft werden wollen und Schweizerische Werte vertreten.

2. Die Ausländer: innen würden Rechte erhalten und gleichzeitig Pflichten nicht erfüllen müssen (z. B. Militärdienst) die Schweizer Staatsbürger: innen erfüllen müssen. Die Kongruenz zwischen Rechten und Pflichten wäre durch dieses Recht nicht gewährleistet.

3. Die gemäss Art. 69 Abs. 2 der revidierten Kantonsverfassung in der Vorlage B stimmberechtigten Ausländer: innen werden nicht auf ihre Eignung für das Ausländerstimmrecht überprüft (z. B. auf Straftaten oder auf Abhängigkeit von Sozialleistungen). Sie erhalten möglicherweise Rechte, welche angesichts ihres Verhaltens oder ihres Masses der Integration unangemessen sein könnten.

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.