Das neue Filmgesetz zwingt Streaming-Anbieter wie Netflix, Amazon oder Disney+ sowie Schweizer Privatsender, jährlich mindestens 30 Prozent ihres Filmangebotes für europäische Filme zu reservieren und diese Filme besonders zu kennzeichnen. Zudem müssen die betroffenen Akteure künftig mindestens vier Prozent ihres in der Schweiz erzielten Umsatzes an Schweizer Filmschaffende abliefern; andernfalls müssen sie eine entsprechende Abgabe ans Bundesamt für Kultur leisten.

Das Referendumskomitee, zu dem unter anderem das Konsumentenforum kf und Suisse Digital zählen, wehrt sich gegen diese Gesetzesrevision, die völlig am Konsumenten vorbeigeht. Die horrende Quote von mindestens 30 Prozent für europäische Filme gilt ganz unabhängig von der Nachfrage von uns Konsumenten. Diese Filme müssen zudem keinerlei Qualitätsvorgaben erfüllen. Beliebte und erfolgreiche Produktionen aus Asien, Lateinamerika, den USA etc. werden deshalb aus den Filmkatalogen entfernt werden müssen. Matthias Müller, Präsident der Jungfreisinnigen Schweiz und des Referendumskomitees, findet dazu klare Worte: «Das ist unfair! Die Freiheit von uns Konsumenten, zu schauen, was uns gefällt, fällt ohne Not einer willkürlichen und ungerechten Quote zum Opfer.»

Die neue Investitionsverpflichtung von mindestens vier Prozent kommt im Übrigen einer Filmsteuer gleich: Es sind Mittel, die den betroffenen Akteuren entzogen und umverteilt werden. So hohe Verpflichtungen kennt kaum ein anderes europäisches Land, vom Rest der Welt ganz zu schweigen. Das Referendumskomitee ist überzeugt: Über kurz oder lang führt die neue Filmsteuer dazu, dass die Konsumenten tiefer ins Portemonnaie greifen müssen. Die Abo-Gebühren für Netflix und Co. werden steigen! Abgesehen davon, dass die Filmsteuer völlig unnötig ist, weil das hiesige Filmschaffen bereits heute jährlich mit weit über 100 Mio. Franken subventioniert wird, schafft die Investitionsverpflichtung einen gefährlichen Präzedenzfall: Zum ersten Mal werden Streaming-Anbieter gezwungen, eine bestimmte Branche mit ihren Bruttoeinnahmen zu subventionieren. Das ist ein krasser Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit! Es droht die grosse Gefahr, dass künftig auch andere Akteure (z. B. Spotify) gezwungen werden, mindestens 30 Prozent europäische Produktionen anzubieten – und das auf Kosten der Konsumenten! Deshalb gehört die Lex Netflix als gefährlicher Präzedenzfall abgelehnt.