An der kommenden Kantonsratssitzung vom 19. und 20. Februar berät das Ausserrhoder Parlament
in erster Lesung die Totalrevision der Kantonsverfassung von Appenzell Ausserrhoden. Wir
engagieren uns für eine zeitgemässe, nachhaltige und mehrheitsfähige Verfassung und unterstützen
das Bestreben nach einer Totalrevision gemäss Volksentscheid vom 4. März 2018.
Am 3. Januar 2023 hat der Regierungsrat den Entwurf über die revidierte Verfassung an den
Kantonsrat überwiesen. Am 22. November desselben Jahres hat die parlamentarische besondere
Kommission (BKKV) die Vorberatung abgeschlossen und überweist das Geschäft damit ins
Ratsplenum.

Beide Fassungen – Entwurf Regierungsrat und BKKV – sehen in Art. 69, Stimmrecht, eine Senkung
des Stimmrechtsalters von 18 auf 16 Jahre vor1. Aus Sicht der Jungfreisinnigen des Kantons Appenzell
Ausserrhoden und der Jungen SVP Säntis – den bürgerlichen Jungparteien im Appenzellerland – ist
die Einführung von Stimmrechtsalter 16 eine Farce. Folgende Gründe sprechen aus unserer Sicht klar
dagegen:
• In diversen Kantonen sind Vorhaben zur Senkung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahren bereits
abgelehnt worden: Basel-Stadt, Baselland, Neuenburg, Uri, Zürich und Bern2. Des Weiteren
scheiterten dahingehende Bemühungen in den Kantonen Freiburg, Thurgau, Schaffhausen,
Jura, St. Gallen, Luzern, Waadt, Zug, Schwyz und Genf bereits im parlamentarischen Prozess
(ebd.). Ergo ist zu erwarten, dass eine Vorlage zur Totalrevision der Kantonsverfassung mit
Stimmrechtsalter 16 die gesamte Vorlage gefährdet und nicht mehrheitsfähig macht.
• In Glarus, der als einziger Kanton Stimmrechtsalter 16 kennt, ist seither die Stimm- und
Wahlbeteiligung gesunken3. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Erfahrungen aus
Glarus stringent auf Appenzell Ausserhoden übertragen werden können und mit einer
weiteren Abnahme der Stimmbeteiligung zu rechnen ist.
• Mündig ist in der Schweiz erst, wer das 18. Lebensjahr zurückgelegt hat. Es erscheint daher
paradox, wenn beispielsweise Personen, welche keine Steuern zahlen, plötzlich über
Entscheide grosser (finanzieller) Tragweite für unseren Kanton treffen können.

Des Weiteren zeigen unsere eigenen Erfahrungen, dass eine reife politische Partizipation mit 18
Jahren nachhaltiger möglich ist als noch mit 16.
Wir fordern daher die Mitglieder des Kantonsrates auf:
Beibehaltung des Stimmrechtsalters 18 in der totalrevidierten Kantonsverfassung. Ergo
Anpassung von Art. 69, Abs. 1 zu: Stimmberechtigt in kantonalen Angelegenheiten sind Schweizer
Staatsangehörige, die im Kanton wohnen und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben.
Eventualiter: Ausklammerung von Art. 69, Abs. 1 und spätere Behandlung des Themas in einem
parlamentarischen Vorstoss (vgl. Art. 74, Art. 77 GO KR) oder Grundsatzbeschluss zum
Stimmrechtsalter (vgl. s Art. 77 Abs. 1 lit. b KV).

Gespannt werden wir die Behandlung der Totalrevision der Kantonsverfassung in erster Lesung
verfolgen und hoffen darauf, dass unsere Forderungen ernstgenommen und umgesetzt werden.
Bei Beibehaltung von Stimmrechtsalter 16 in der finalen Abstimmungsvorlage zur Totalrevision
behalten wir uns vor, die Kantonsverfassung in globo abzulehnen und zu bekämpfen.

Vielen Dank für Ihre Kenntnisnahme.